Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Die Agentur verpflichtet sich, das in Auftrag gegebene Konzept unter der Berücksichtigung der vom Auftraggeber benannten Eckdaten und Grundvoraussetzungen fristgerecht umzusetzen. Für die Aufnahme der Arbeit ist eine schriftliche Auftragsbestätigung Voraussetzung. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Liefertermin exakt zu bestimmen und bei Rückfragen über konzeptionell relevante Inhalte bereitwillig und präzise Auskunft zu erteilen. Findet dies keine Berücksichtigung, hätte das evtl. eine Verzögerung des Liefertermins zur Folge. 3. Das Werbekollektiv legt bei Vollzug eines Entwicklungsabschnittes dem Auftraggeber ein Zwischenergebnis vor, das ggf. nach Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers überarbeitet werden kann und anschließend von ihm als genehmigt abgezeichnet wird. So soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis mit den Vorstellungen des Auftraggebers so weit wie möglich übereinstimmt. 4. Die Agentur erklärt sich bereit, ggf. für extern anfallende Arbeiten (von Druckereien, Fotografen, etc.) Kostenvoranschläge einzuholen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, sich für die Erledigungen dieser Arbeiten auch selbstständig über Angebote und Preise betreffender Firmen zu informieren und diese Firmen auch zu beauftragen. In diesem Fall geht die volle Verantwortlichkeit für die reibungslose und termingerechte Abwicklung dieser externen Arbeiten an den Auftraggeber über. 5. Der Auftrageber erklärt sich bereit, extern anfallende Kosten bei Dritten (Druckereien, Fotografen, etc.) bei Fälligkeit und nach unverzüglicher Vorlage der Rechnung termingerecht zu begleichen, vorausgesetzt es liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers für die entsprechende externe Leistung vor. 6. Die Vergütung der gelieferten Leistung erfolgt üblicherweise nach dem Modus "30, 40, 30 ": 30% des Rechnungsbetrages bei Auftragsannahme, 40% in der Endphase der Bearbeitung, 30% bei Beendigung. Sollte zwischen Kunden und Werbekollektiv eine anderslautende Vereinbarung getroffen werden, ist diese nach formloser schriftlicher Niederlegung für die Bearbeitung des aktuellen Auftrages gültig. 7. Haftung: Alle zur Bearbeitung übergebenen Originale werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust oder eine Beschädigung des Originals auf Verschulden zurückzuführen sein, so haftet das Werbekollektiv nur in Höhe des Rohmaterials. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wenn die Originale, Manuskripte oder sonstigen Gegenstände versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme der Ware auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel an einem Teil der erbrachten Leistung berechtigen nicht zu Beanstandung der gesamten Leistung. 8. Die erbrachte Leistung ist bis vollständigen Bezahlung aller bis zum Rechnungsdatum offenstehenden Forderungen Eigentum des Werbekollektivs. 9. Zur Weiterveräußerung des Konzeptes oder von Auszügen ist der Auftraggeber nur mit Einverständnis der Agentur berechtigt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Einleitung rechtlicher Schritte. 10. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |